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Schulordnung

Präambel

Eine gute Gemeinschaft stellt die Basis für ein bestmögliches Lern- und Arbeitsklima dar. Wir können dies erreichen, wenn wir uns gegenseitig achten, vertrauen und ermutigen, gemeinsam und in Verantwortung füreinander handeln, vor Unrecht nicht die Augen verschließen und jede Form von Engagement zum Wohle unserer Schule und der Gemeinschaft würdigen und fördern. Notwendige Grundlage dafür ist das Anerkennen und Befolgen sozialer, organisatorischer und gesetzlicher Regeln.

Grundsätze für das schulische Leben

Um unsere Ziele zu verwirklichen, bemühen wir uns um die Einhaltung der folgenden allgemeinen und besonderen Grundsätze.

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Wir begreifen Schule nicht nur als Lernen und Lehren, sondern auch als Erleben und Gestalten von Gemeinschaft. Wir begegnen uns deshalb mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander. D.h.:

  • Wir pflegen einen freundlichen und höflichen Umgangston.
  • Wir sind aufmerksam und ehrlich im Umgang miteinander.
  • Wir erkennen die Leistungen anderer an und achten deren Meinung.
  • Wir dulden keine Gewalt, weder gegen Personen noch Sachen.
  • Wir bemühen uns in Konfliktsituationen um Ausgleich.
  • Wir üben Kritik sachlich und konstruktiv und ertragen selbst solche Kritik.

SPEZIELLE GRUNDSÄTZE FÜR DIE EINZELNEN GRUPPEN DER SCHULGEMEINSCHAFT

1) Schulleitung

Wir gewährleisten im Rahmen der gegebenen rechtlichen und pädagogischen Möglichkeiten den für eine erfolgreiche Arbeit nötigen Gestaltungsspielraum. D.h.:

  • Wir zeigen uns aufgeschlossen gegenüber den Anliegen der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kollegen.
  • Wir bemühen uns dabei um einen fairen Ausgleich der Interessen. Wir unterstützen aktiv das schulische Leben durch fördernde Impulse und konsequentes Engagement zur Einhaltung der Regeln.
  • Wir greifen etwaige Problemsituationen, wie z.B. Drogen- oder Alkoholkonsum im Bereich des Schulgeländes, Mobbing-Verhalten in der Schulgemeinschaft, Fremdenfeindlichkeit etc., wenn möglich unter Einbeziehung von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen, Lehrern und Eltern, aktiv auf.
  • Wir fördern das besondere Engagement von Lehrerinnen und Lehrern und unterstützen interkollegiale Zusammenarbeit sowie Fort- und Weiterbildung.

2) Lehrerinnen und Lehrer

Wir sehen als Grundvoraussetzung für unsere Arbeit ein positiv geprägtes Lehr- und Lernklima, für das wir aktiv eintreten. D.h.:

  • Wir gestalten unsere Handlungen und Entscheidungen für alle nachvollziehbar und verbindlich.
  • Wir behandeln alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen freundlich, verständnisvoll und gerecht, d.h., wir beurteilen Schülerinnen und Schüler unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderungen, Aussehen und (sozialer) Herkunft.
  • Wir zeigen, bei aller Konsequenz im Erziehungsverhalten, Geduld und Gelassenheit und bemühen uns um Humor im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern.
  • Wir vermitteln Schülerinnen und Schülern Vertrauen in ihre Fähigkeiten.
  • Wir sind gegenüber Schülerinnen und Schülern und deren Eltern stets gesprächsbereit und haben ein offenes Ohr für Anregungen, Probleme und Kritik.
  • Wir unterstützen schulische und ermöglichen außerschulische Aktivitäten unserer Schülerinnen und Schüler, sofern diese dem schulischen Auftrag nicht widersprechen.
  • Wir würdigen positives Verhalten.
  • Wir schreiten energisch ein, wenn Schülerinnen und Schüler durch ihr Verhalten den Unterricht und das Zusammenleben in der Schule beeinträchtigen.
  • Wir sind uns unserer Vorbildfunktion und Verantwortung bewusst und handeln selbst so, wie wir es von anderen erwarten.
  • Wir Klassenlehrerinnen und -lehrer vereinbaren zu Beginn jedes Schuljahres mit der jeweiligen Klassengemeinschaft, vor allem in den Unter- und Mittelstufenklassen, individuelle Regeln für einen kameradschaftlichen und respektvollen Umgang miteinander.

3) Schülerinnen und Schüler

  • Wir erkennen Leistungsbereitschaft, Pflichtbewusstsein und Disziplin als unverzichtbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn am Gymnasium an.
  • Wir achten auf die Einhaltung der Unterrichtszeiten. Bei Verspätung oder Verhinderung entschuldigen wir uns in der gegebenen Frist.
  • Wir geben unseren Mitschülerinnen und Mitschülern die Möglichkeit, sich am Unterricht optimal zu beteiligen, und geben auch den Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, den Unterricht wie geplant zu gestalten.
  • Wir verhalten uns gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern respektvoll und freundlich.
  • Wir verhalten uns gegenüber den Mitschülerinnen und Mitschülern stets hilfsbereit und kameradschaftlich.
  • Wir lassen keine Ausgrenzung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderungen, Aussehen, (sozialer) Herkunft und schulischen Leistungen zu.
  • Wir lösen Meinungsverschiedenheiten sachlich.
  • Wir vermeiden und verurteilen jede Form von Gleichgültigkeit und Gewalt gegenüber Menschen und Sachen.
  • Wir gehen mit Gemeinschaftseigentum und mit dem Eigentum anderer sorgfältig um.
  • Wir unterstützen Mitschülerinnen und Mitschüler, die für uns Verantwortung übernehmen.

4) Eltern

Die Schule ersetzt nicht die persönliche Erziehungsverantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Sie leistet wichtige ergänzende Erziehungsarbeit zur Förderung unserer Kinder.

  • Wir fördern die schulischen Aktivitäten und das schulische Fortkommen unserer Kinder.
  • Wir sind zu aktiver, konstruktiver und respektvoller Zusammenarbeit mit der Schule bereit.
  • Wir unterstützen die Erziehungsarbeit der Lehrkräfte im Rahmen des Erziehungsauftrags der Schule.

5) Weitere Mitglieder der Schulgemeinschaft

Alle weiteren in der Schule tätigen Personen sind Mitglieder der Schulgemeinschaft und werden als solche dazu beitragen, die Zielsetzungen und Inhalte der Schulordnung umzusetzen.

Organisatorische Regeln

Alle Mitglieder der Schule akzeptieren und beachten die folgenden Regelungen. Dabei handeln sie im Sinne der vorangegangenen Grundsätze für das schulische Leben sowie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.

UNTERRICHT

Unterrichtsbeginn und -ende

  • Die Klassen und Fachräume werden ohne besondere Erlaubnis nicht vor 7:40 Uhr betreten, zu den späteren Stunden nicht vor dem Klingeln.
  • Der Klassenraum wird in der Regel morgens durch die Hausmeisterin/den Hausmeister geöffnet.
  • Die Klasse oder der Kurs erwartet die Lehrerin/den Lehrer in ihrem Unterrichtsraum oder vor dem Fachraum. Wenn eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrkraft bleibt, informiert die Klassensprecherin/der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin/der Kurssprecher das Geschäftszimmer.
  • Schülerinnen und Schüler können den Aufenthaltsraum (Raum vor S2) vor Beginn des Unterrichts (ab 7:00 Uhr) benutzen.

Pausen und Freistunden

  • Grundsätzlich gehen alle Schülerinnen/Schüler bis einschließlich Klasse 9 während der großen Pausen auf die Schulhöfe. Die Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klasse halten sich in der Regel auf dem unteren Schulhof auf. Nach den Schwimmstunden können die Schülerinnen und Schüler in die Klassenräume gehen. Bei Regenwetter können sich die Schülerinnen und Schüler in den überdachten Gängen aufhalten. Wird der Unterrichtsraum gewechselt, werden die Schultaschen u.ä. nicht bereits während der Pause in den neuen Raum gebracht.
  • Für den Aufenthalt im Schulgebäude und auf den Schulhöfen während der Pausen gilt eine besondere Pausenordnung, die Bestandteil dieser Schulordnung ist.
  • Schülerinnen und Schülern der Unter- und Mittelstufe ist es nicht erlaubt, das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit und während der Pausen zu verlassen. Sie können sich während der Freistunden auf dem oberen Schulhof und im Aufenthaltsraum, der dann als Stillarbeitsraum genutzt werden kann, aufhalten.
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können sich während der Freistunden und Pausen auch außerhalb des Schulgeländes aufhalten.
  • Findet der Sportunterricht auf der Moorteichwiese statt, befinden sich die Schülerinnen und Schüler beim Klingeln zur 1. Stunde bereits im Umkleideraum an der Moorteichwiese. Bei den nachfolgenden Stunden begeben sie sich mit dem Klingeln zur Pause zur Moorteichwiese.
  • Die Sportstunden werden rechtzeitig vor Beginn der nachfolgenden Stunde beendet, damit die Schülerinnen und Schüler pünktlich zum Unterrichtsbeginn anwesend sind.
  • Die Haupteingänge der Max-Planck-Schule sind vor Schulbeginn, in den Pausen und bei Schulschluss freizuhalten.

Stundenfolge

  • 1. Stunde: 07:50 - 08:50 Uhr, Pause: 08:50 - 09:00 Uhr
  • 2. Stunde: 09:00 - 10:00 Uhr, Pause: 10:00 - 10:15 Uhr (1. große Pause)
  • 3. Stunde: 10:15 - 11:15 Uhr, Pause: 11:15 - 11:25 Uhr
  • 4. Stunde: 11:25 - 12:25 Uhr, Pause: 12:25 - 12:50 Uhr (2. große Pause)
  • 5. Stunde: 12:50 - 13:50 Uhr
  • 6. Stunde: 14:00 - 15:00 Uhr

Erkrankungen und Beurlaubungen

  • Für Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe gilt: Bei Erkrankung oder Abwesenheit aus anderen Gründen ist die Schule zu Beginn des Tages der Abwesenheit zu benachrichtigen. Dieses kann durch die Erziehungsberechtigten auch telefonisch (Tel. 0431/6499280) oder per E-Mail (info@max-planck-schule-kiel.de) erfolgen. Bei der Rückkehr legt die Schülerin/der Schüler der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine schriftliche Erklärung vor, aus der Grund und Dauer der Abwesenheit hervorgehen.
  • Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer kann eine Schülerin/einen Schüler bis zu fünf Tage im Monat beurlauben. Beurlaubungen über fünf Tage hinaus können nur durch die Schulleiterin/den Schulleiter genehmigt werden. Vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen nur durch die Schulleiterin/den Schulleiter möglich.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt eine besondere Regelung.

Schulgebäude und Schulgelände

  • Wir achten auf ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild unserer Schule und fördern und erhalten dieses. Besonders gilt dies für die Grünanlagen der Schule.
  • Wir gehen mit der Einrichtung und allen Gegenständen pfleglich um.
  • Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • Die Toiletten werden mit Sorgfalt behandelt und sauber und ordentlich hinterlassen. Mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen von Gegenständen und Räumlichkeiten schädigen unsere Schule in besonderem Maße. Diese sollen deshalb für den Verursacher mindestens zu einem Verweis gem. §25 Abs.3 Ziff. 1 Schulgesetz führen. Außerdem sind alle entstehenden Schäden zu beseitigen und Kosten zu übernehmen.
  • Für die Aula, die Cafeteria, die Turn- und Schwimmhalle, die Fachräume, die Galerie und die Büchereien bestehen besondere Ordnungen, die Teil dieser Schulordnung sind.
  • Im Schulturm ist der Verzehr und das Mitführen offener Speisen untersagt.
  • Auf den Schulhöfen gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Schulhöfe werden nur in Schrittgeschwindigkeit befahren. Jeder verhält sich so, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Auf dem unteren Schulhof ist das Fahrradfahren nicht erlaubt.
  • Die Rasenflächen und Anpflanzungen tragen zur Verschönerung des Schulgeländes bei. Sie werden nicht betreten.
  • Der Schulhof an der Straßenzeile darf nur auf den gepflasterten Wegen betreten werden. Das Betreten und Sitzen auf der Schulmauer ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr untersagt.
  • Auf dem Schulgelände ist jeglicher Handel untersagt. Eine Verteilung von Zeitungen etc. kann nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen.
  • Ballspiele finden nur auf dem unteren Schulhof statt. Es ist darauf zu achten, dass Mitschülerinnen und Mitschüler nicht verletzt werden. Das Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
  • Die Alarmordnung ist Bestandteil der Schulordnung.

SCHULVERWALTUNG

Schulleitung

Schülerinnen und Schüler, die die Schulleiterin/den Schulleiter sprechen möchten, werden gebeten, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

Geschäftszimmer

Die angegebenen Öffnungszeiten des Geschäftszimmers sind unbedingt zu beachten. Klassenfeste und andere Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit werden im Sekretariat angemeldet und müssen von der Schulleiterin/dem Schulleiter genehmigt werden. Fundsachen sind bei der Hausmeisterin/beim Hausmeister oder im Geschäftszimmer abzugeben bzw. abzuholen.

Die Schülervertretung (SV)

Die Schülerinnen und Schüler unterstützen die SV als ihre Interessenvertretung. Der SV-Raum steht der Schülervertretung ganztägig und ohne Einschränkung im Rahmen der Hausordnung zur Verfügung. Der Raum enthält einen verschließbaren Schrank zum Aufbewahren von Materialien und Geräten.

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

Rauchen

Es gilt ein Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ((gemäß § 4 Abs.8 Schulgesetz und der Änderung von §4 Abs. 8 nach dem Erlass des Ministeriums f¨r Bildung und Frauen (NBL. MBF 2008, S. 85, 86)).).

Personen, die zum Unterricht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erscheinen, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Verstöße haben disziplinarische Maßnahmen zur Folge (vgl. Anhang).

Drogen

Schülerinnen und Schüler mit Suchtproblemen können sich an eine Person ihres Vertrauens aus der Schulgemeinschaft einschließlich der Schulleitung sowie der Schülervertretung wenden und Hilfe erhalten. Diskretion ist in solchen Fällen selbstverständlich.

Waffenverbot

Waffen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Dazu gehören u.a. auch Messer mit feststehender Klinge.

Streichhölzer und Feuerzeuge

Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 dürfen Streichhölzer und Feuerzeuge nicht mit sich führen und auch nicht benutzen.

Handyverbot

Die Benutzung von Handys, MP3-Playern und vergleichbaren elektronischen Geräten auf dem Schulgelände ist nur nach vorheriger Genehmigung durch eine Lehrkraft der Schule erlaubt, ansonsten müssen diese Geräte ausgeschaltet sein. Von dieser Regelung gilt für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe die Ausnahme, dass sie ihre Handys zur Nutzung der SchulApp und zur Internetrecherche aus schulischen Gründen einsetzen dürfen. Bei Prüfungs- und Klassenarbeiten ist die Nutzung privater Mobilfunkgeräte jeglicher Art strikt untersagt; sie sind zu Beginn der Prüfung bei der Aufsicht abzugeben.

Vereinbarungen bei Regelverstößen

Unsere Schulordnung ist das Ergebnis einer Diskussion, an der alle Gruppen der Schulgemeinschaft beteiligt waren. Wer ihr zuwiderhandelt, verstößt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Ein solches Verhalten muss Konsequenzen nach sich ziehen. Diese sind gesetzlich geregelt (vgl. Anhang).

Störungen im Unterricht können gemäß der Ruheregel, die Bestandteil dieser Schulordnung ist, geahndet werden.

Falls der Eindruck entsteht, dass eine Lehrerin, ein Lehrer, eine Schülerin oder ein Schüler gegenüber Mitschülerinnen oder Mitschülern die von uns gemeinsam aufgestellten Regeln missachtet, können die betroffenen Schülerinnen und Schüler die folgenden Möglichkeiten nutzen:

  • Die Schülerinnen und Schüler sprechen mit ihrer Lehrerin/ ihrem Lehrer bzw. ihrer Mitschülerin/ihrem Mitschüler freundlich über das Fehlverhalten.
  • Die Schülerinnen und Schüler wenden sich bei Problemen oder Konfliktfällen an Personen ihres Vertrauens. Denn... 
    • Klassen- und Kurssprecherinnen und -sprecher oder Konfliktlotsen bemühen sich vermittelnd um Lösungen.
    • Klassenlehrerinnen und -lehrer, Verbindungs- und Beratungslehrkräfte, alle anderen Lehrkräfte und die Schulleitung sind offen für Hilfe suchende Schülerinnen und Schüler und unterstützen diese bei der Lösung von Konflikten.
    • Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler suchen bei Schwierigkeiten den gegenseitigen Kontakt.



Anhang zur Schulordnung

MAßNAHMEN BEI ERZIEHUNGSKONFLIKTEN GEM. §25 SCHULGESETZ

1) Pädagogische Maßnahmen

Zu den pädagogischen Maßnahmen gem. §25 Schulgesetz gehören u.a.:

  • Gespräch und Beratung mit der Schülerin oder dem Schüler, auch mit Beteiligung der Eltern
  • die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
  • das Treffen besonderer Absprachen
  • das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts durch Nacharbeiten unter Aufsicht
  • Übertragung von besonderen Aufgaben (z.B. Beseitigung des Schadens, Wiedergutmachung, Klassen- und Hofdienst oder soziale Aufgaben)
  • die schriftliche Missbilligung, die eine Lehrerin oder ein Lehrer an die Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers schickt, die in den Schulakten der Schülerin oder des Schülers besonders vermerkt und auch bei weiteren Erziehungskonflikten berücksichtigt wird

2) Ordnungsmaßnahmen

Zu den Ordnungsmaßnahmen gehören u.a.:

  • Schriftlicher Verweis, der von der Klassenkonferenz beschlossen wird, in den Schulakten der Schülerin oder des Schülers besonders vermerkt und auch bei weiteren Erziehungskonflikten berücksichtigt wird
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, wie z.B. Klassenfesten, Schulausflügen oder auch Schulfahrten
  • Ausschluss vom Unterricht
  • Überweisung in eine Parallelklasse
  • Überweisung an eine andere Schule
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